Wenn man beobachtet auf welche Art und Weise viele Menschen mit dem Thema „Neue Medien“ & Messenger umgehen, fällt mir ein Satz von Konfuzius ein:

„Wer seine Unwissenheit zugibt, zeigt sie einmal; wer sie zu verbergen sucht, zeigt sie viele Male.“

Oder wie die Lateiner sagen:

Ignorantia iuris nocet – Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

In einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 2017 wurde von dem Gericht klar und deutlich festgehalten (siehe hier):

Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales ’smartes‘ Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.

Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von ’smarter‘ Technik und über die Welt der digitalen Medien, so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.

Mehr Details zu dem Gerichtsurteil ganz unten.

Im Folgenden habe ich ein paar typische Fragen gesammelt, die im Zusammenhang mit WhatsApp, Threema und allen anderen bekannteren Messengern gestellt werden.

Warum schreibe ich das hier überhaupt?

Um Zeit zu sparen und endlich einen Punkt zu setzen bei dem Marketing-Wirrwarr, den man in den Medien so über die Messenger liest. Statt immer wieder die gleichen Antworten auf die gleichen Fragen zu geben, ist es einfacher zu sagen: Lies es auf warum-threema.de nach.

Wer nach der Einführung der DSGVO in Europa (25.5.2018) noch WhatsApp benutzt, sollte anfangen sich ernsthaft Fragen zu stellen.

Warum also kein WhatsApp?

Die kurze Antwort ist:

Ich will nicht private Daten meiner Freunde und Bekannten ohne deren Einverständnis an Fremde und/oder Unternehmen weitergeben. Ich will es nicht, weil man so etwas einfach nicht macht und weil es sogar per Gesetz verboten ist.

Ich will auch nicht länger wegschauen und so tun, als ob das eine „Kleinigkeit“ wäre, nur weil ich selbst zu bequem/faul bin, andere Apps zu benutzen, die das Gleiche können aber mich nicht zwingen, Daten Anderer weiterzugeben. Ich habe auch keine Angst, von der Welt deswegen ausgeschlossen zu sein oder das Freunde mich auf einmal nicht mehr kennen, nur weil ich kein WhatsApp benutze 🙂

 

 

Erschwerend kommt hinzu, daß ich mich nach aktuellen Datenschutzgesetzen (Stand 07/2018) mit der Installation von WhatsApp strafbar mache und von jedem abgemahnt werden kann.

Dabei hilft es auch nicht, daß sich Millionen andere auch strafbar machen. Das interessiert im Zweifelsfall keinen Richter. Das ist wie bei Raubkopien in der Musikindustrie. Am Anfang ein belächeltes Kavaliersdelikt, heute durch Abmahnanwälte ziemlich teuer für den Abgemahnten und sehr lukrativ für die Rechtsanwälte.

Achtung: Falls Du ein Firmenhandy benutzt, auf dem auch berufliche Kontakte gespeichert sind, mußt Du WhatsApp von dem Firmenhandy löschen. Mehr Informationen

Mehr Details weiter unten bei dem Gerichtsurteil (Sommer 2017).

Aber WhatsApp hat fast jeder?

Das beliebteste Gegenargument.

Wer ist jeder? Mit wem kommunizierst Du wirklich? Mit WA Nutzern in Indien oder China?

Bleiben wir realistisch. Jeder hat einen mehr oder weniger großen Bekanntenkreis, mit dem man kommuniziert. Nehmen wir einfach eine fiktive Zahl von 50 (die meisten haben weniger). Das sieht schon deutlich kleiner aus wie „Millionen von WA Nutzern“, oder ?

Jetzt merkt man auf einmal, daß man selber etwas ändern kann, wenn man es nur will. Keine faulen Ausreden mehr! 😉

Mir ist es egal, ob WhatsApp meine Daten hat. Die sind eh schon überall.

Auch gern benutzt. Wenn wir alles im Leben so angehen würden, würden wir nie etwas ändern. Die Anderen sind immer Schuld und wir können ja eh nichts ändern. Sehr bequeme Lebenseinstellung. Ändert aber leider nichts an der Rechtslage 😉

Ich habe nichts zu verbergen

Ein bisschen ähnlich wie oben. Es geht auch nicht um das Verbergen. Es geht darum, daß man selber entscheiden sollte und muß, was man von sich preisgibt und was nicht. Das muss jeder für sich selber entscheiden.

Genau da liegt aber der Knackpunkt. Die meisten WhatsApp Benutzer sehen es nur auf IHRE Daten bezogen. Kaum jemand versteht am Anfang, daß es gar nicht um seine eigenen Daten geht, sondern um die Daten seiner Freunde, die mit WhatsApp nichts zu tun haben, aber leider auch in seinem Telefon-Adressbuch sind und dadurch auch weitergegeben werden. Wer hat das dem WhatApp Nutzer erlaubt?

Analog könnte man sagen, wenn sich ein Benutzer eines Messengers freiwillig einen Schnupfen einfängt, ist das seine Sache. Aber es ist nicht in Ordnung die Krankheit seinen Freunden bewußt zu übertragen, obwohl die das logischerweise gar nicht wollen. Nichts anderes passiert bei der Weitergabe der Daten bei der Installation & Nutzung von WhatsApp. Da muss man auch nichts schön reden, um ja kein schlechtes Gewissen zu haben 😉

Zitat AGB WA (04/2018): Adressbuch. Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten….“

Das ist auch der Grund, warum es inzwischen strafbar ist. Es ist kein Kavaliersdelikt!

Die Stiftung Warentest hat 2015 ein Video des dänische Verbrauchermagazin Taenk auf seinem YouTube Kanal verlinkt, das die Problematik, Daten von Freunden an wildfremde Menschen einfach so weiterzugeben auf eine lustige Art und Weise zeigt.

Es ist erschreckend, wie die Menschen im realen Leben etwas (Gott sei Dank) selbstverständlich verweigern, was die gleichen Personen aber bei WhatsApp ohne Skrupel trotzdem tun, in der Angst sonst nicht mehr von anderen „geliked“ zu werden.

Als ob die Freunde ihre Freundschaft kündigen würden, nur weil man nicht mehr WhatsApp benutzt.

Es gibt Alternativen zu WhatsApp. Man muß nur seine eigene Bequemlichkeit überwinden 🙂

Was ist das Mindestalter für WhatsApp?

Das ist vor allem für die Diskussion mit den eigenen Kindern interessant. WhatsApp ändert ja gerne immer wieder seine AGB. Manchmal freiwillig, manchmal unfreiwillig. Wenn Du also etwas über die Altersfreigabe von WhatsApp oder auch anderen Messengern liest, achte bitte darauf, wann der Artikel geschrieben wurde und überprüfe das am besten selber, indem Du einfach einmal die AGB liest, die Du akzeptierst. Das könnte durchaus helfen 😉

Stand 07/2018 ist die neue Altersfreigabe für WhatsApp 16 Jahre und nicht wie zwischenzeitlich 13 Jahre (davor waren es auch 16 Jahre).

Zitat AGB WA (04/2018): „Wenn du in einem Land in der Europäischen Region lebst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen oder das in deinem Land für die Registrierung bzw. Nutzung unserer Dienste erforderliche Alter haben….“

Was weißt Du eigentlich über WhatsApp?

Diese Frage sollte sich jeder einmal stellen. Der Gründer von WhatsApp, Jan Koum, gibt ja über sich selbst nichts preis. Ihm ist Datenschutz anscheinend wichtig 🙂

Weder hat er ein Facebook Profil (WhatsApp ist 2014 für 19 Milliarden USD von Facebook gekauft worden), noch scheint WhatsApp den genauen Firmensitz bekannt geben zu wollen. Interviewanfragen bei WhatsApp werden prinzipiell abgelehnt. Hier ein Bericht des MDR-Fernsehens, was man so über WhatsApp wissen sollte:

 

Muss ich WA jetzt auf meinem Firmenhandy löschen?

Die kurze Antwort ist: Ja. Hier ein sehr kurzes Video von der Zeitschrift Chip und Focus Online dazu:

 

Warum bist Du noch bei WhatsApp?

Diese Frage stelle ich dann meinen Bekannten, nachdem sie eingesehen haben, daß WhatsApp eigentlich nicht sinnvoll ist. Dann gibt es meist längere Antworten, eingeleitet mit „ähhhmm“ oder Ähnlichem und auf einmal werden die gleichen Gegenargumente von oben nochmals aufgeführt, obwohl diese ja bereits wiederlegt sind. Da muß man schon schmunzeln… 🙂

Nach meiner Erfahrung hat es nur zwei mögliche Gründe, warum WA Nutzer noch nicht auf andere Messenger gewechselt haben. Sie sind entweder noch zu bequem und hoffen, daß der Zug der potentiellen Abmahnwelle an Ihnen vorbeizieht (siehe Bspw. Musikindustrie) oder sie sind einfach zu geizig, 3€ für eine gute App auszugeben.

Versucht dann bitte nicht die Leute zu bekehren/missionieren. Das bringt nichts. Jeder muß selber sehen, wie er glücklich wird!

Ihr könnt Ihnen höchstens eine Threema Lizenz schenken. Es gibt bei Threema immer wieder „Sales“ zu extrem reduzierten Preisen. Da kann man dann günstig bspw. 10 Lizenzen auf einmal kaufen und verschenken.

Ob das etwas an der Bequemlichkeit Deiner Freunde ändert, muß man dann sehen 😉

Warum Threema oder Signal statt WhatsApp?

Threema kann alles, was WhatsApp kann, ohne dass Informationen über Deine Freunde an WhatsApp/Facebook oder andere verkauft werden.

Ich rede hier nicht von Verschlüsselung der Nachrichten, sondern von den AGB, dem Geschäftsmodell von WhatsApp und dem Kopieren aller Daten auf die WhatsApp Server in den USA.

Threema hat den gleichen Funktionsumfang wie WhatsApp (ist immer ein monatliches Wettrennen), sieht genauso gut aus, ist genauso bequem zu bedienen wie WhatsApp. Beide verschlüsseln die Nachrichten.

Threema speichert aber keine Daten und kopiert auch keine Daten auf irgendwelche Server.

Alle Daten bleiben ausschließlich lokal auf Deinem Smartphone. Kein kontinuierlicher Datenabgleich zwischen Threema und Dir.

Das ist auch der Grund, warum Du bei Threema Deine Kontakte in Deinem Telefonbuch manuell immer wieder updaten solltest. Anleitung hier. Sonst bekommst Du es gar nicht mit, wer aus Deinem Adressbuch in der Zwischenzeit sich Threema angeschafft hat 😉

Mehr Information zu Threema und Signal gibt es im Bereich „Fragen zu Threema“. Hier klicken.

Gibt es schon Gerichtsurteile bzgl. WhatsApp?

Ja. Siehe hier. Amtsgericht Bad Hersfeld. Die Verfahrenskosten in Höhe von 1500 € musste die beklagte Mutter tragen.

Dies ist ein Urteil vom 15.05.2017 bzgl. eines 11jährigen Jungen. Begründung: Die Nutzung des Messengers ist nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig, wenn man nicht die schriftliche Zustimmung aller im Handyadressbuch gespeicherten Personen zur Weitergabe der Kontaktdaten an WhatsApp/Facebook einholt. Wer WhatsApp nicht nutzt, hat nach Auffassung des Gerichts das Recht, jeden seiner Handykontakte kostenpflichtig abzumahnen, der ohne diese Zustimmung WhatsApp nutzt!

Die Frage ist, ob ab Mai 2018 durch die neue DSGVO noch höhere Bußgelder in ähnlichen Fällen angesetzt werden.

BGH Urteil vom 23.06.2020

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-facebook-101.html

Facebook darf nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer Daten seiner Tochtergesellschaften (bspw. WhatsApp & Instagram) konsolidieren und miteinander verknüpfen.

Dies ist aber unabhängig davon, dass WhatsApp Daten von nicht-WA Nutzern sammelt und verkauft. Dieses Problem/ dieser Verstoss gegen die DSGVO besteht weiterhin und wird durch die AGBs von WA auf den WA-Nutzer abgewältzt. Der ist nämlich seit 2018 durch die WA-AGB rechtlich in der Haftung.

 

Hat sich durch die neue Datenschutzverordnung DSGVO etwas geändert?

Ja. Vor allem für Firmen, die ihren Angestellten auf deren Firmenhandies WhatsApp erlauben. Seit Mai 2018 ist das jetzt eine deutlich größere Dimension bzgl. Datenschutz und auch Höhe der Bußgeldern.

WhatsApp hat sehr geschickt fast schon heimlich seine AGB nur wegen dieser DSGVO im April 2018 vorausschauend geändert. Dadurch hat jetzt der WhatsApp-Nutzer den schwarzen Peter und haftet für die illegale Weitergabe von Kontaktdaten aus seinem Smartphone Adressbuch 😉

Zitat Steppich über die neuen AGB von WhatsApp:

„Der springende Punkt dabei ist “all in accordance with applicable laws” (im Einklang mit geltenden Gesetzen). Sowohl nach deutschem Datenschutzrecht als auch nach der neuen EU-DSGVO, die am 25.05.18 in Kraft tritt und bei der drastische Strafen drohen, ist die Weitergabe dieser Adressdaten, zumal an einen US-Konzern (WhatsApp gehört zu Facebook), nur mit ausdrücklicher Genehmigung aller Betroffenen erlaubt, insbesondere auch von Kontakten, die WhatsAppselbst gar nicht nutzen.“

Wie kann ich WhatsApp löschen?

Wen wundert es als Facebook Tochter. Das geht gar nicht so einfach 🙂

Es reicht nicht, die App von seinem Smartphone zu deinstallieren. Man muß sein Account vorher aktiv löschen. Das geht so:

Android

WhatsApp aufmachen. Rechts oben auf die 3 Punkte klicken -> Einstellungen -> Account -> Meinen Account löschen -> die verwendete Handynummer in dem Feld eingeben und darunter auf den roten Knopf „löschen“ klicken.

Apple

WhatsApp aufmachen. Rechts unten auf „Einstellungen“ klicken -> Meinen Account löschen -> die verwendete Handynummer in dem Feld eingeben und darunter auf den roten Knopf „löschen“ klicken.

Ich habe selber kein WA, kann also keine Screenshots machen. Eine bebilderte Anleitung gibt es bei der Verbraucherzentrale auf der Seite ganz unten. Auch für Windows Geräte.